Nicht jede Pflegefachkraft wird automatisch nach dem neuen Personalbemessungsgesetz (PBG) eingestellt, auch wenn der Bedarf an qualifiziertem Personal durch das Gesetz steigt. Arbeitgeber müssen gezielt auswählen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und die Qualität der Pflege sicherzustellen. Hier sind die Hauptgründe, warum eine Einstellung nicht garantiert ist:
1. Fachliche Qualifikationen zählen stärker
• Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Pflegefachkräften und Hilfskräften. Pflegefachkräfte übernehmen anspruchsvolle Aufgaben wie Pflegeplanung, Medikamentenvergabe und Anleitung von Assistenzkräften.
• Warum das wichtig ist:
Arbeitgeber suchen Pflegekräfte, die diese Aufgaben nicht nur erfüllen, sondern auch nachweisen können (z. B. durch Zeugnisse, Fortbildungen oder Berufserfahrung).
Ohne klare Nachweise (wie fehlende Dokumente oder unzureichende Weiterbildungen) könnte die Bewerbung weniger Erfolg haben.
2. Qualität
• Pflegeeinrichtungen müssen die richtige Mischung aus Fachkräften und Hilfskräften vorweisen, um die Pflegebedarfe der Bewohner:innen optimal abzudecken.
• Warum das wichtig ist:
Es wird nicht jede Pflegefachkraft eingestellt, sondern vor allem diejenigen, die auch zusätzliche Kompetenzen mitbringen – z. B. in Wundmanagement, Palliativpflege oder Qualitätsmanagement.
Pflegefachkräfte, die sich nicht weiterentwickeln oder spezialisieren, könnten Schwierigkeiten haben, sich von anderen Bewerbern abzuheben.
3. Arbeitsmarkt bleibt kompetitiv
• Trotz gestiegener Nachfrage achten Arbeitgeber verstärkt auf die Eignung der Bewerber:innen. Dazu zählen nicht nur fachliche Qualifikationen, sondern auch Soft Skills wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit.
• Warum das wichtig ist:
Pflegefachkräfte, die in ihrer Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch nicht überzeugend zeigen können, wie sie den Pflegealltag mitgestalten oder entlasten, werden möglicherweise nicht bevorzugt.
4. Regional unterschiedliche Nachfrage
• Der Bedarf an Pflegefachkräften ist regional unterschiedlich. In ländlichen Regionen oder strukturschwachen Gebieten gibt es möglicherweise weniger Bewerber:innen und daher bessere Chancen. In Städten mit höherer Bewerberdichte kann der Wettbewerb intensiver sein.
• Warum das wichtig ist:
Auch wenn das Gesetz die Nachfrage erhöht, hängt die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung davon ab, wo man sich bewirbt.
5. Anforderungen des Arbeitgebers
• Arbeitgeber achten auf mehr als nur die Qualifikation. Sie suchen Mitarbeitende, die in ihr Team und ihre Einrichtung passen und den Pflegealltag aktiv mitgestalten können.
• Warum das wichtig ist:
Pflegefachkräfte, die z. B. wenig Flexibilität oder Kommunikationsbereitschaft zeigen, könnten trotz Fachkompetenz Nachteile im Bewerbungsprozess haben.
Was kann man tun, um die Chancen zu erhöhen?
1. Professionelle Bewerbung
• Lückenlose Nachweise zu Ausbildung, Qualifikationen und Weiterbildungen.
• Klare Darstellung, wie man zur Verbesserung der Pflegequalität beitragen kann.
2. Weiterbildung und Spezialisierung
• Durch Zusatzqualifikationen hebt man sich von anderen Bewerber:innen ab (z. B. Demenzpflege, Wundmanagement, Leitungskompetenzen).
3. Persönliche Präsentation
• Im Vorstellungsgespräch die Bereitschaft zeigen, Verantwortung zu übernehmen, im Team zu arbeiten und Herausforderungen aktiv anzugehen.
4. Flexibilität bei Standort und Arbeitszeit
• Bereitschaft, in Regionen oder Schichten zu arbeiten, die stärker nachgefragt werden, erhöht die Einstellungschancen.
Fazit
Nicht jede Pflegefachkraft wird automatisch nach dem neuen Personalbemessungsgesetz eingestellt. Entscheidend sind Qualifikationen, Spezialisierungen, Soft Skills und die Bereitschaft, sich den gestiegenen Anforderungen anzupassen. Wer diese Anforderungen erfüllt und sich professionell präsentiert, hat jedoch deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das macht uns anders – und besser.
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